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   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2018 - L 1 R 113/14   

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https://dejure.org/2018,66719
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2018 - L 1 R 113/14 (https://dejure.org/2018,66719)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.07.2018 - L 1 R 113/14 (https://dejure.org/2018,66719)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Juli 2018 - L 1 R 113/14 (https://dejure.org/2018,66719)
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  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2018 - L 1 R 113/14
    Hiernach seien die Folgen der objektiven Beweislosigkeit oder des nicht Festgestelltseins einer Tatsache von dem Beteiligten zu tragen, der aus dieser Tatsache ein Recht herleiten will (Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 24. Oktober 1957, Az.: 10 RV 945/55, abgedruckt in Entscheidungen des BSG, Bd. VI, Seite 70 ff.).
  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 6/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Erfüllung der besonderen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2018 - L 1 R 113/14
    (ständige Rechtsprechung des BSG - vgl. m. w. N. BSG SozR 4 - 2600 § 4 Nr. 2, Rdnr. 21).
  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RE 1/17 R

    Rentenversicherung - arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2018 - L 1 R 113/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG kommt ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch insbesondere in Betracht, wenn ein Leistungsträger durch Verletzung einer ihm aus dem Sozialleistungsverhältnis obliegenden Haupt- oder Nebenpflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung, nachteilige Folgen für die Rechtsposition des Betroffenen herbeigeführt hat und diese Rechtsfolgen durch ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln wieder beseitigt werden können (Urteil des BSG vom 22. März 2018 - B 5 RE 1/17 R, Rdnr. 36 m. w. N.).
  • BSG, 25.05.2000 - B 10 LW 16/99 R

    Herstellungsanspruch bei Verletzung der Hinweispflicht durch die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2018 - L 1 R 113/14
    Nach der Rechtsprechung des BSG liegt ein geeigneter Fall in diesem Sinne jedenfalls dann vor, wenn es naheliegt, dass der Berechtigte die Leistung in Anspruch nehmen will und die Anspruchsvoraussetzungen ohne weiteres aus dem Versicherungskonto ersichtlich sind (vgl. BSG, Urteil vom 25. Mai 2000 - B 10 LW 16/99 = SozR 3-5868 § 44 Nr. 1, Seite 4).
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